FAQ zur Kostenübernahme

Kurze, verständliche Antworten zu häufigen Fragen rund um die mögliche Rückerstattung oder Mitfinanzierung meiner eigenen Begleitung.

Werden meine Kosten automatisch übernommen?

Nein. Eine automatische oder pauschale Kostenübernahme gibt es nicht. Zuständige Stellen prüfen immer den Einzelfall.

Geht es hier um alle möglichen IV- oder EL-Leistungen?

Nein. Auf dieser Website geht es nur darum, ob die Kosten meiner eigenen Dienstleistung allenfalls mitgeprüft oder teilweise zurückgefordert werden können.

Sind Sie eine IV-Fachstelle?

Nein. Ich biete keine spezialisierte IV-Beratung und keine Rechtsvertretung an. Ich unterstütze bei der verständlichen Aufbereitung meiner Rechnungen, Belege und Leistungen.

Kann Unterstützung zu Hause relevant sein?

Ja, je nach Situation können Hilfe, Betreuung oder lebenspraktische Begleitung zu Hause bei einer Abklärung eine Rolle spielen.

Brauche ich Belege und Unterlagen?

Ja. Gute Dokumentation ist oft entscheidend. Deshalb unterstütze ich beim Sammeln, Ordnen und Vorbereiten.

Gibt es kantonale Unterschiede?

Ja. Gerade bei EL und Rückvergütungen spielen kantonale Regelungen eine wichtige Rolle.

Muss ich zuerst alles selbst bezahlen?

Das hängt von der zuständigen Stelle und vom Verfahren ab. Häufig braucht es zunächst Rechnungen und Belege, damit eine Prüfung überhaupt möglich wird.

Unterstützen Sie auch Angehörige bei der Vorbereitung?

Ja. Angehörige können entlastet werden, wenn Unterlagen gemeinsam geordnet, Fragen vorbereitet und die Kommunikation strukturiert wird.

Tätig in der Ostschweiz, im Zürcher Oberland sowie je nach Situation auch in weiter entfernten Regionen. Mehr zum Einsatzgebiet.